1) TA Lärm

Zur Beurteilung der Anlagengeräusche dient die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) von 1998.

Diese Technische Anleitung dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche.

Die Immissionsrichtwerte nach den Nummern beziehen sich auf folgende Zeiten:

1. Tags 06.00 – 22.00 Uhr

2. Nachts 22.00 – 06.00 Uhr

Im Genehmigungsverfahren wird anhand einer Prognoseberechnung der Geräuschemissionen und -immissionen untersucht, ob die Immissionsrichtwerte überschritten werden. Erforderlichenfalls werden Schallschutzmaßnahmen zur Auflage gemacht.

Nach Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage lässt sich durch Messungen überprüfen, ob die Anforderungen tatsächlich erfüllt sind.

GebietTageszeitOrientierungswert
Reine Wohngebiete, Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebietetags50 dB
Reine Wohngebiete, Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebietenachts40 dB/35 dB
Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Campingplatzgebietetags55 dB
Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Campingplatzgebietenachts45 dB/40 dB
Friedhöfe, Kleingartenanlagen, Parkanlagentags55 dB
Friedhöfe, Kleingartenanlagen, Parkanlagennachts55 dB
Besondere Wohngebietetags60 dB
Besondere Wohngebietenachts45 dB/40 dB
Dorfgebiete, Mischgebietetags60 dB
Dorfgebiete, Mischgebietenachts50 dB/45 dB
Kerngebiete, Gewerbegebietetags65 dB
Kerngebiete, Gewerbegebietenachts55 dB/50 dB
Sondergebiete, je nach Nutzungsarttags45 dB bis 65 dB
Sondergebiete, je nach Nutzungsartnachts35 dB bis 65 dB

2) WHO – Ableitungen für Nachtlärm

Strengere Ableitungen gibt es von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Nachtlärm:

„Das „European Centre for Environment and Health, Bonn Office“ der Weltgesundheitsorganisation hat den aktuellen Wissensstand zum Thema Lärm und Schlafstörungen in den neuen „Night Noise Guidelines“ (Leitlinie für Nachtlärmbelastung) zusammengetragen. Aus dem Ergebnis hat die WHO neue Qualitätsziele für nächtliche Geräuschbelastungen abgeleitet.

Eine wesentliche Änderung gegenüber älteren Veröffentlichungen der WHO ist die Absenkung des Mittelungspegels (L­­night) außerhalb von Wohnungen von 45 dB(A) auf 40 dB(A). Obwohl manche Personen von Schlafstörungen berichten, sind bis zu einem mittleren Schallpegel von 40 dB(A) keine bedeutenden biologischen Effekte zu erwarten. Ein Lnight 40 dB(A) entspricht dem „No Observed Adverse Effect Level“

(So lange dieser Grenzwert noch nicht erreicht werden kann, nennt die WHO Lnight 55 dB(A) als Interimswert. Dieser muss als Minimalziel unbedingt erreicht werden, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. 55 dB(A) ist kein gesundheitlich abgeleiteter Grenzwert, sondern stellt eine Übergangslösung dar. Empfindliche Bevölkerungsgruppen wie Kinder, Ältere oder chronisch Kranke können bei dieser Lärmbelastung nicht ausreichend geschützt werden (WHO 2009). Die von der WHO vorgeschlagenen Grenzwerte sind jedoch lediglich Empfehlungen und keine verbindlichen Vorschriften.“ (Quelle)

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